Häufige Fragen zur Osteopathie und Behandlung

Zur Behandlung und Therapie gibt es häufig wiederkehrende Fragen

Hier möchte ich Ihnen einige besonders häufige Fragen zur Osteopathie beantworten.

  1. Bezahlt die Krankenkasse osteopathische Behandlungen?

    Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Dieses enthält osteopathie-spezifische Ziffern, welche in der Regel größtenteils von den Privaten Kassen übernommen werden. Fragen Sie bitte bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) nach, ob Heilpraktikerkosten erstattet werden.

    Gesetzlich Versicherte können im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages zurzeit zwischen 100 und 400 Euro pro Kalenderjahr erstattet bekommen.

    Vorsicht: nicht alle gesetzlichen Kassen erstatten die Osteopathie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Weitere Infos hierzu unter www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste

    Die Qualifikation zu einer Erstattung osteopathischer Behandlungen durch gesetzliche oder private Krankenkassen werden von mir erfüllt, sofern im Versicherungsvertrag Osteopathie zu entsprechenden Konditionen berücksichtigt wird.


  2. Machen Sie auch reine Physiotherapeutische Behandlungen?

    In der Regel eher nein, da Übungen und Gymnastik ergänzend zur osteopathischen Behandlung angeleitet und empfohlen werden.

    In besonderen, umfangreicheren Fällen arbeite ich auch zusätzlich per Privat-Physiotherapierezept, um Kraft, Ausdauer und Koordination langfristig zu stabilisieren.

    Hiervon profitieren besonders Leistungssportler, aber auch Patienten mit komplexer Krankheitsgeschichte. Ich habe jedoch keine gesetzliche Kassenzulassung für Physiotherapie.


  3. Muss ich etwas zu einer Behandlung mitbringen?

    Bringen Sie bitte alle ärztlichen Dokumente Ihrer bisherigen Krankengeschichte zur ersten Behandlung mit (sofern vorhanden).

    Falls Sie Medikamente einnehmen, möchte ich Sie bitten, mir diese nennen zu können.

    Wenn Sie ein eigenes Handtuch (als Unterlage) mitbringen möchten, können Sie dies gerne tun. Falls Sie es vergessen haben, ist das kein Problem, ich habe immer ausreichend frisch gewaschene Handtücher zum Unterlegen parat.


  4. Für wen ist Osteopathie geeignet?

    Alle Menschen können altersunabhängig von Osteopathie profitieren.
    Vom Baby bis zum Greis.


  5. Bei welchen Beschwerden ist Osteopathie sinnvoll anzuwenden?

    Aus rechtlichen Gründen dürfen wir leider keine Behandlungsempfehlungen und Beispiele auf der Webseite veröffentlichen.

    Für nähere Informationen erreichen Sie mich in meiner Sprechstunde: 0178 460 038 3


  6. Was ist Craniosacrale Therapie?

    Die Craniosacrale Therapie ist aus der Kranialen Osteopathie hervorgegangen, die von Dr. William Garner Sutherland in seinem Buch „Osteopathy in the cranial field“ beschrieben wurde.
    Sie wird von manchen Therapeuten als eine aus dem osteopathischen Gesamtkontext herausgelöste Therapie angeboten.
    Die Stärke der Osteopathie besteht jedoch unter anderem darin, dass alle Körpersysteme (Viszeral, Craniosacral und Parietal) in die Behandlung integriert sind und diese gar nicht getrennt reagieren können. Eine craniosacrale Dysfunktion hat nicht immer auch im craniosacralem System seine Ursache. Diese könnte aus osteopathischer Sicht auch im viszeralen oder parietalen System liegen.

    Mehr dazu unter „Was ist Osteopathie?“.


  7. Was sind Ihre Praxiszeiten?

    Termine nach Vereinbarung.


  8. Machen Sie auch Hausbesuche?

    Ja, in besonderen Fällen komme ich mit mobiler Bank zu Ihnen nach Hause (Hausbesuch).


  9. Wieviel kostet eine osteopathische Behandlung?

    Es gibt keinen Festpreis für eine Behandlung. Dieser hängt, ähnlich wie bei einem Arzt, vom Behandlungsablauf und der Diagnose ab.
    Sprechen Sie mich an.


  10. Brauche ich ein Rezept für Osteopathie?

    Als privatversicherter Patient benötigen Sie kein Rezept, sofern Heilpraktikerkosten übernommen werden.
    Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, wird in ca. 80 Prozent der Fälle eine ärztliche Verordnung für Osteopathie benötigt. Leider kann ich ihnen keine eindeutigere Information geben, da es unterschiedliche versicherungsspezifische Vorgehensweisen gibt. Die restlichen 20 Prozent benötigen kein ärztliches Rezept. Es genügt, wenn ich als Heilpraktiker quasi die Therapie selbst verordne.
    Idealer Weise informieren Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung.
    Sofern Sie eine Heilpraktikerzusatzversicherung besitzen, können Sie auch mit einer Erstattung rechnen, sofern Osteopathie mitversichert wurde.


  11. Meine Kasse zahlt keine Osteopathie, ich möchte trotzdem eine Behandlung. Geht das?

    Selbstverständlich können Sie als sogenannter „Selbstzahler“ zu mir kommen.Der Behandlungsablauf ändert sich deswegen nicht.


  12. Gibt es Parkplätze bei Ihrer Praxis in Wöllstadt?

    In Wöllstadt habe ich ausreichend eigene Praxisparkplätze zu Verfügung. Es sind circa 20 Meter Fußweg bis zum barrierefreien Zutritt in die Praxis. Der Zugang eignet sich somit auch optimal für Patienten mit Gehbeschwerden oder Rollstuhlfahrer.


//Häufige Fragen zur Osteopathie//

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