Was macht ein Heilpraktiker?
Meiner Erfahrung nach herrscht häufig Verwirrung, was genau eigentlich ein Heilpraktiker macht, welche Bereiche er abdeckt, oder was die rechtliche Grundlage ist.
Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, bedarf einer Erlaubnis. Die Genehmigung hierfür kann man beantragen und muss sich im Rahmen der Durchführungsverordnung des Heilpraktikergesetzes vom 17.02.1939 einer sehr umfangreichen schriftlichen sowie mündlich/praktischen amtsärztlichen Prüfung unterziehen.
Welches Fachgebiet ein Heilpraktiker anbietet und welche Heilverfahren er anwendet ist sehr unterschiedlich. Von daher ist es immer wichtig nach der eigentlichen fachlichen Ausbildung zu fragen. Eine bestandene Heilpraktikerprüfung an sich, ist nicht gleichbedeutend mit einer Ausbildung in einem Naturheilverfahren.
Die Grundlage meines naturheilkundlichen Angebots ist in erster Linie die Ausbildung in osteopathischer Medizin – mit über 1.600 Stunden Ausbildungsdauer, nach Richtlinien des VOD
Des Weiteren meine Ausbildungen zum Masseur und Physiotherapeuten, inklusive diverser Fachfortbildungen. Mehr dazu unter „Vita“.
Zur Information einige Beispiele anderer Naturheilkundlicher Verfahren, welche ich allerdings nicht anbiete:
- Homöopathie (Globulis)
- Traditionelle Chinesische Medizin (z.B. Akupunktur)
- BIT (Biophysikalische-Informations-Therapie, Ausleitungsverfahren)
- Anthroposophische Medizin (Integration der Prinzipien der Naturwissenschaft mit anthroposophischer Geisteswissenschaft).
- etc.
In der Osteopathie wird jedoch nur mit den Händen behandelt. Die Behandlung findet in der Regel sehr sanft statt. Invasive Verfahren, wie z.B. das Eindringen in das Körperinnere durch Spritzen gibt es nicht.